Vorläufige oder auch "provisorische" Steuerrechnung
Der Höhe der vorläufigen Rechnung kommt im System der Gegenwartsbesteuerung eine sehr grosse Bedeutung zu, weil die vorläufigen Steuerzahlungen massgeblichen Einfluss auf die Ausgleichszinsberechnung bei der Schlussrechnung haben. Verfalltag für die Zinsberechnung bei der ganzjährigen Steuerpflicht ist der 31. Juli im Steuerjahr.

Zahlungsvarianten
Jährlich im Januar erhalten Sie von uns die vorläufige Rechnung in der Regel mit drei Einzahlungsscheinen. Auf Wunsch ist die provisorische Steuerrechnung auch als "Abonnement" mit neun oder elf Einzahlungsscheinen erhältlich. Falls die vorläufige Steuerrechnung Ihrer Ansicht nach zu hoch oder zu tief sein sollte, bitten wir Sie um Rückmeldung, damit wir die provisorische Rechnung den tatsächlichen Verhältnissen anpassen können. Vielen Dank.

Wohnortwechsel / Wegzug
Bei einem Wohnortwechsel ist das Steueramt derjenigen Gemeinde für die Schlussrechnung zuständig, in der Sie am 31. Dezember des Steuerjahres Ihren Wohnsitz haben.
Falls Sie ins Ausland ziehen, sind noch weitere Vorgaben zu beachten. Weitere Informationen finden Sie unter Dienstleistungen "Wegzug ins Ausland".

eKonto
Mit dem elektronischen Service des kantonalen Steueramtes St. Gallen können Sie ihr Steuerkonto online einsehen und Zahlungsvereinbarungen ebenfalls online beantragen: eKonto Privatperson.

Steuerkalkulator
Berechnen Sie die Steuerbelastung mit dem Steuerkalkulator .

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