Die Bürgerversammlungen gehören zu den ältesten und einfachsten Formen der Schweizer Demokratie. Die Stimmberechtigten versammeln sich, um zu entscheiden.

Als oberstes politisches Organ der Gemeinde berät und beschliesst die Bürgerschaft an der Bürgerversammlung, soweit nicht von Gesetzes wegen eine Urnenabstimmung vorgeschrieben ist. Die Abstimmungen an der Bürgerversammlung erfolgen offen.

Kontakt

Gemeinderatskanzlei
gemeinderatskanzlei@widnau.ch

Aufgaben

Wichtigste Geschäfte der Bürgerversammlung sind

  • Budget und den Steuerfuss für das aktuelle Jahr
  • Jahresrechnung des vergangenen Jahres
  • Erlass und Änderung der Gemeindeordnung, der "Verfassung" der Gemeinde

Kompetenzen

Die Bürgerversammlung entscheidet über ihre Aufgabenbereiche abschliessend, sofern sie nicht im Einzelfall beschliesst, ein Geschäft an die Urne zu verweisen. In der Allgemeinen Umfrage können Anträge zu Themen gestellt werden, deren Behandlung in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fällt. Solche Anträge können an der Versammlung beraten, zur Begutachtung und Ausarbeitung eines Beschlussesentwurfs an den Rat gewiesen oder verworfen werden.

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Stimmberechtigten mit Wohnsitz in der Gemeinde Widnau. Für nicht Stimmberechtigte stehen separate Sitzplätze zur Verfügung. Sie dürfen als Zuschauer der Versammlung beiwohnen.

Vor der Bürgerversammlung erhalten die Stimmberechtigten den Stimmrechtsausweis und die Jahresrechnung zugestellt.

Der Stimmrechtsausweis muss an die Versammlung mitgebracht werden. Verlangen Sie bitte Ihren fehlenden Stimmrechtsausweis oder die Jahresrechnung rechtzeitig bei der Gemeinderatskanzlei Widnau (071 727 03 24 oder per E-Mail: gemeinderatskanzlei@widnau.ch).

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Datum Sitzung