Wasserpreis für Grossverbraucher
Das kantonale Öffentlichkeitsgesetz vom 18. November 2014 regelt das Recht auf Information über die Tätigkeit von öffentlichen Organen und den Zugang zu amtlichen Dokumenten. Aufgrund eines aktuellen Gesuches möchte der Gemeinderat bezüglich des Wassertarifs der Firma Rauch Trading AG, Klarheit schaffen. Dies auch, um den in diesem Zusammenhang kursierenden Gerüchten über einen angeblich zu günstigen Wasserpreis der Firma Rauch entgegenzutreten.
Ein bedeutsames Unternehmen für den Standort
Die Firma Rauch Trading AG ist ein für den Wirtschaftsstandort Widnau und die ganze Region Rheintal bedeutsames Industrieunternehmen, welches das Lebensmittel „Wasser“ zu Getränken weiterverarbeitet. Das dabei verwendete Wasser bezieht die Rauch Trading AG als Kundin von der Wasserversorgung der Politischen Gemeinde Widnau (WVW). Die WVW wird ihrerseits vom Zweckverband Wasserwerk Mittelrheintal beliefert, dem die Politischen Gemeinden Au, Balgach, Berneck, Rebstein und Widnau angehören.
Wasserpreis gemäss Reglement
Die Preise für Wasserbezüge erfolgen immer auf der Grundlage des Reglements der Politischen Gemeinde Widnau über die Wasserversorgung vom 14. August 2001, das dem fakultativen Referendum unterstellt und durch den Kanton am 26. September 2001 genehmigt wurde. Gemäss Art. 48 dieses Reglements bezahlen alle Wasserbezüger in Widnau, also jeder Haushalt, aber auch alle gewerblichen und industriellen Unternehmen grundsätzlich denselben Preis. Für den mengenmässigen Wasserverbrauch ist dies eine Konsumgebühr, die vom Gemeinderat festgelegt wird. Gemäss dem aktuellen Tarif beträgt die Konsumgebühr für die privaten Haushalte sowie für Gewerbe und Industrie in Widnau derzeit 1 Franken pro bezogenem Kubikmeter Wasser.
Konditionen für Grossverbraucher
Das kommunale Reglement über die Wasserversorgung sieht auch vor, dass der Gemeinderat mit Grossbezügern, die über 20‘000 Kubikmeter Wasser pro Jahr beziehen, eine individuelle Vereinbarung über die Konsumgebühr abschliessen kann. Diese Regelung war schon vor der Ansiedlung der Firma Rauch Bestandteil des Reglements über die Wasserversorgung. 2005 wurde mit der Firma Rauch Trading AG eine entsprechende Grossbezüger-Vereinbarung abgeschlossen. Bei Grossbezügern ist es üblich, den verbrauchsabhängigen Wasserpreis über zwei preisbildende Komponenten festzulegen. So berechnet sich auch die Konsumgebühr der Firma Rauch aus der höchsten Tages-Verbrauchsspitze während des Rechnungsjahres und einem mengenorientierten Staffeltarif. Die Berechnung der Konsumgebühr ist auf den etappenweisen Ausbau der Firma Rauch Trading AG abgestimmt und jeweils periodisch angepasst worden. Gemäss der in der aktuellen Vereinbarung getroffenen Regelung hat die Firma Rauch Trading AG in den letzten drei Jahren im Jahresdurchschnitt folgende Konsumgebühr bezahlt: 0.94 Franken pro Kubikmeter im Jahr 2019, 0.97 Franken pro Kubikmeter im Jahr 2018 und 0.99 Franken pro Kubikmeter im Jahr 2017. Diese Preise liegen somit nur unwesentlich unter der allgemein gültigen Konsumgebühr für Haushalte/Industrie/Gewerbe von einem Franken pro bezogenem Kubikmeter Wasser. Angesichts der stabilen Verbrauchsstruktur wird der Preis auch weiterhin im Bereich des tarifarischen Preises für die anderen Abonnenten der Wasserversorgung Widnau liegen.
Mit der vertraglichen Grossverbraucher-Regelung hat der Gemeinderat im Rahmen der ihm übertragenen reglementarischen Kompetenzen im Sinne einer nachhaltigen Standortpolitik und im wirtschaftlichen und finanziellen Interesse der Politischen Gemeinde gehandelt.