Kontrollstelle
Gemäss Art.4 der Verordnung über die Lebensmittelkontrolle kann die politische Gemeinde für die Durchführung der Pilzkontrolle nicht gewerbsmässig gesammelter Pilze einen Pilzkontrolleur bezeichnen.

Für die Gemeinde Widnau übernimmt diese Aufgabe:

Friedrich Matzer
Appenzellerstrasse 21a
9424 Rheineck
Tel. 071 888 22 41
matzfri@bluewin.ch

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt