Steuerrechnung definitv
Nach der Prüfung Ihrer eingereichten Steuererklärung erhalten Sie - je nach Eingangsdatum Ihrer Steuerdeklaration - die detaillierte Veranlagungsverfügung und die definitive Schlussrechnung samt Zinsberechnung.
Steueraufschub
In begründeten Fällen können Sie bei Nachzahlungen auf Schlussrechnungen (definitive Steuerrechnung) eine Stundung beantragen. Diese Verlängerung der Zahlungsfrist hat grundsätzlich eine Verzugszinsberechnung zur Folge.
Stundungen für frühere Steuerperioden können nur unter Berücksichtigung der laufenden Steuerrechnung gewährt werden. Wir bitten Sie deshalb um ein schriftliches und begründetes Stundungsgesuch.
Steuererlass
In Ausnahmefällen ist ein Teil- oder Steuererlass für definitve Steuern möglich. Bitte nehmen Sie dazu persönlich Kontakt mit dem Steueramt auf.
eKonto
Mit dem elektronischen Service eKonto des kantonalen Steueramtes St. Gallen können Sie Ihr Steuerkonto online einsehen und Stundungsgesuche ebenfalls online beantragen. eKonto Privatperson
Steuerkalkulator
Berechnen Sie die Steuerbelastung mit dem Steuerkalkulator .
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 071 727 03 05 | steueramt@widnau.ch |