Das Bestattungsamt unterstützt die Angehörigen bei der Organisation der Bestattung.
Tritt der Todesfall zu Hause / in Widnau ein, ist vorerst ein Arzt zu verständigen, welcher die notwendige ärztliche Todesbescheinigung ausstellt.
Die Anzeige beim Bestattungsamt des Wohnortes erfolgt mit der ärztlichen Todesbescheinigung, dem Familienbüchlein sowie Beerdigungs- bzw. Abdankungs- und Urnenbeisetzungsdatum (falls bereits vereinbart). Sofern nicht bereits erfolgt, veranlasst das Bestattungsamt die Einsargung und die Überführung des Verstorbenen.

Bestattungsamt Widnau 
während der Bürozeit071 727 03 00
Piketnummer Wochenende079 555 11 49

Bei einem Todesfall in einem Heim oder einem Spital ausserhalb der Gemeinde Widnau, ist mit der Heim- bzw. der Spitalverwaltung Kontakt aufzunehmen, welche auch erste Informationen über das weitere Vorgehen abgibt. In den meisten Fällen haben die Angehörigen nur noch die Art und den Zeitpunkt der Bestattung mit dem Bestattungsamt des Wohnorts zu regeln.

Datum und Zeit der kirchlichen Bestattung / Beisetzung haben die Angehörigen mit dem entsprechenden Pfarramt zu vereinbaren (Mitteilung an Bestattungsamt).

Kath. Pfarramt071 726 11 20
Pfarreisekretariat071 726 11 22
  
Evang. Pfarramt071 722 49 78
Weitere Informationen finden Sie unter den Publikationen Bestattungs- und Friedhofreglemente

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