Bestattungen
Tritt der Todesfall zu Hause / in Widnau ein, ist vorerst ein Arzt zu verständigen, welcher die notwendige ärztliche Todesbescheinigung ausstellt.
Die Anzeige beim Bestattungsamt des Wohnortes erfolgt mit der ärztlichen Todesbescheinigung, dem Familienbüchlein sowie Beerdigungs- bzw. Abdankungs- und Urnenbeisetzungsdatum (falls bereits vereinbart). Sofern nicht bereits erfolgt, veranlasst das Bestattungsamt die Einsargung und die Überführung des Verstorbenen.
Bestattungsamt Widnau | |
während der Bürozeit | 071 727 03 00 |
Piketnummer Wochenende | 079 555 11 49 |
Bei einem Todesfall in einem Heim oder einem Spital ausserhalb der Gemeinde Widnau, ist mit der Heim- bzw. der Spitalverwaltung Kontakt aufzunehmen, welche auch erste Informationen über das weitere Vorgehen abgibt. In den meisten Fällen haben die Angehörigen nur noch die Art und den Zeitpunkt der Bestattung mit dem Bestattungsamt des Wohnorts zu regeln.
Datum und Zeit der kirchlichen Bestattung / Beisetzung haben die Angehörigen mit dem entsprechenden Pfarramt zu vereinbaren (Mitteilung an Bestattungsamt).
Kath. Pfarramt | 071 726 11 20 |
Pfarreisekretariat | 071 726 11 22 |
Evang. Pfarramt | 071 722 49 78 |
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Front-Office / Einwohneramt | 071 727 03 00 | front-office@widnau.ch |