Heirat
1. Vorbereitung der Eheschliessung
1.1 Vorbereitungsverfahren
Vor der zivilen Trauung muss ein so genanntes Ehevorbereitungsverfahren durchgeführt werden. Zuständig dafür ist das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams.
1.2 Dokumente einreichen
Schweizerische Brautleute reichen beim Zivilstandsamt frühestens drei Monate vor dem gewünschten Heiratstermin persönlich die erforderlichen Dokumente ein und haben dort eine Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung abzugeben und zu unterzeichnen.
Brautleute, von denen mindestens ein Teil eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, müssen den Kontakt mit dem Zivilstandsamt früher aufnehmen, da die Dokumente in vielen Fällen der kantonalen Aufsichtsbehörde zur Prüfung unterbreitet werden müssen. Gerne beratet Sie das Zivilstandsamt Rheintal in Altstätten telefonisch über die Beschaffung der Dokumente.
1.3 Übersetzerin/Übersetzer
Ist eine Verständigung in deutscher Sprache mit dem Zivilstandsamt nicht möglich, müssen die Brautleute auf ihre Kosten eine übersetzende Person mitbringen. Beachten Sie bitte dazu die nachfolgenden Ausstandspflichten gemäss Art. 89 Abs. 3 der Zivilstandsverordnung:
„Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zivilstandsämter und ihre Hilfspersonen, insbesondere sprachlich vermittelnde Personen, die bei Amtshandlungen mitwirken oder Dokumente übersetzen (Art. 3 Abs. 2–6), oder Ärztinnen und Ärzte, die Bescheinigungen über den Tod oder die Totgeburt ausstellen (Art. 35 Abs. 5), treten in den Ausstand, wenn:
a. sie persönlich betroffen sind;
b. ihr Ehegatte, ihre eingetragene Partnerin oder ihr eingetragener Partner oder eine Person betroffen ist, mit der sie eine faktische Lebensgemeinschaft führen;
c. Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie oder bis zum dritten Grade in der Seitenlinie betroffen sind;
d. eine Person betroffen ist, die sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter oder im Rahmen eines privatrechtlichen Auftragsverhältnisses vertreten oder unterstützt haben;
e. sie aus anderen Gründen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht gewährleisten können, namentlich im Fall einer engen Freundschaft oder persönlichen Feindschaft.
1.4 Bestätigung der namensrechtlichen und bürgerrechtlichen Folgen
Die Brautleute erhalten Gelegenheit, von den bereinigten Personalien und den namens- und bürgerrechtlichen Folgen der Eheschliessung Kenntnis zu nehmen und diese als richtig zu bestätigen.
1.5 Terminvereinbarung
Ist das Ehevorbereitungsverfahren abgeschlossen, kann der Termin für die Ziviltrauung definitiv vereinbart werden. Die Eheschliessung kann frühestens in zehn Tagen und spätestens in drei Monaten stattfinden. Die Brautleute erhalten vom Zivilstandsamt eine entsprechende Bestätigung.
2. Trauung
2.1 Trauungsorte/Trauungsdaten
Das Zivilstandsamt Rheintal traut Brautpaare von Montag bis Freitag in den Traulokalen der Gemeinden Altstätten, Au, Berneck, Widnau, Diepoldsau, Rebstein, Marbach, Oberriet, Eichberg sowie im Schloss Grünenstein und im Alten Rathaus Balgach. Beachten Sie dazu das Merkblatt Traulokale unter den Publikationen des Zivilstandsamt Rheintal in Altstätten.
An zwei Samstagen im Monat finden Trauungen im Haus Reburg in Altstätten statt. Reservationen für die nachfolgenden Traulokale müssen durch das Brautpaar selber vorgenommen werden:
• Schloss Grünenstein Balgach (Tel. 071 744 09 76, Internet: www.schloss-gruenenstein.ch)
• Altes Rathaus Balgach (Tel. 079 379 07 09, E-Mail: eliane.manser@bluewin.ch)
• Oberes Bad/Ortsmuseum Marbach (Tel. 071 777 38 17, E-Mail: heule.ender@hispeed.ch)
2.2 Trauungszeremonie
Die Trauung ist öffentlich und findet in Anwesenheit von zwei mündigen Trauzeugen statt. Diese müssen sich mit Pass oder Identitätskarte ausweisen. Die Trauung findet in deutscher Sprache statt. Für Brautleute, welche diese Sprache nicht verstehen, ist ein Dolmetscher/Übersetzer auf eigene Kosten beizuziehen.
Persönliche Beiträge
Bei der Ziviltrauung besteht die Möglichkeit, dass das Brautpaar, Trauzeugen, Verwandte oder Bekannte einen persönlichen Beitrag durch Vortragen von Gedichten, Texte etc. leisten oder eine musikalische Einlage organisieren. Bitte lassen Sie die Mitarbeitenden des Zivilstandsamtes Rheintal dies vorgängig wissen.
2.3 Trauung bei einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt
Wünschen die Verlobten bei einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt getraut zu werden, so stellt ihnen das Zivilstandsamt, welches das Vorbereitungsverfahren durchgeführt hat, eine Trauungsermächtigung aus. Mit diesem Dokument kann der Termin beim gewünschten Zivilstandsamt vereinbart werden.
2.4 Trauung von Schweizer/Schweizerin im Ausland
Heiraten im Ausland ist sowohl am Ort der Trauung als auch in der Schweiz mit einigen Behördengängen verbunden.
Welche Fragen sind bei den ausländischen Behörden zu klären?
Erkundigen Sie sich beim Zivilstandsamt Ihres im Ausland gewählten Trauungsortes oder bei der entsprechenden ausländischen Vertretung in der Schweiz (Botschaft oder Konsulat) über die Dokumente, die Sie aus der Schweiz mitbringen müssen.
Welche Fragen sind bei der Schweizer Vertretung im Ausland (Botschaft oder Konsulat) zu klären?
Erkundigen Sie sich bei der für den Trauungsort zuständigen schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) darüber, welche Formalitäten nach der Heirat erforderlich sind, damit Ihre Zivilstandsänderung in die Schweiz gemeldet wird.
3. Familienausweis/Auszug aus dem Eheregister
Der Familienausweis wird den Eheleuten auf Wunsch nach der Trauung ausgehändigt. Dieser dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden als Ausweis über den Bestand der Familie sowie zur Vorlage bei der kirchlichen Trauung.
Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Eintragung ihrer Eheschliessung im Heimatland einen internationalen Auszug aus dem Eheregister.
Die Ehepartner können beim Zivilstandsamt Rheintal in Altstätten jederzeit einen Familienausweis oder einen Auszug aus dem Eheregister (CIEC-Formular, international) bestellen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Rheintal | 071 757 77 30 | zivilstandsamt@altstaetten.ch |