Mutterschaftsbeiträge
Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge besteht, wenn:
- der Lebensbedarf das anrechenbare Einkommen übersteigt;
- bei Geburt der Wohnsitz im Kanton St. Gallen ist;
- sich die Mutter persönliche der Pflege und Erziehung des Kindes widmet;
- die erforderlichen Auskünfte erteilt werden;
- das anrechenbare Vermögen die Freigrenze nicht übersteigt.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialamt | 071 727 03 41 | sozialamt@widnau.ch |