Alimentenbevorschussung / Inkassohilfe
Das Sozialamt unterstützt den obhutsberechtigten Elternteil, das mündige Kind und den geschiedenen Ehegatten beim Einfordern der Unterhaltsbeiträge. Es orientiert über die rechtlichen Möglichkeiten und schöpft diese gegebenenfalls im Interesse der Anspruchsberechtigten aus.
Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den alleinerziehenden Elternteil werden nicht bevorschusst.
Für nicht bevorschusste Unterhaltsbeiträge sowie Kinderzulagen kann das Alimenteninkasso (unentgeltliche Inkassohilfe) beansprucht werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialamt | 071 727 03 41 | sozialamt@widnau.ch |