Die Gemeinden erheben Steuern auf Grund des kantonalen Steuergesetzes, sie setzen aber die Steueransätze der Gemeinde selber fest.

Den Gemeindesteuern unterliegen die gleichen Objekte wie den Kantonssteuern, d.h. Einkommen und Vermögen, Gewinn und Kapital, Grundstückgewinne, Erbschaften und Schenkungen usw.

Detaillierte Informationen finden Sie unter nachstehendem Link:

www.steuern.sg.ch

Zugehörige Objekte