Vermittler
Nach Eingang des Begehrens erlässt der Vermittler die Vorladung zum Vermittlungsvorstand. Die Verhandlung vor dem Vermittler ist mündlich.
Ziel der Verhandlung ist eine Einigung unter den Parteien. Wird keine Einigung erzielt, wird dem Kläger auf Begehren der Leitschein zu Handen des Kreisgerichts ausgestellt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Vermittlungsamt Rheintal | 058 229 63 80 | sabine.flachsmann@sg.ch |