Referendumsvorlage Reglement über den Fonds "Widnau hilft Widnau" - I. Nachtrag

13. September 2024

(Fakultatives Referendum gem. Art. 23 Gemeindegesetz sowie Art. 13 ff. Gemeindeordnung Widnau)

Gegenstand         
I. Nachtrag zum Reglement über den Fonds "Widnau hilft Widnau"
Beschluss des Gemeinderates Widnau vom 03.09.2024

Referendumsfrist                 
vom 16. September 2024 bis 25. Oktober 2024 (40 Tage)

Öffentliche Auflage             
Gemeinderatskanzlei, Büro 14

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehren                     
574 gültige Unterschriften

Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei Widnau bezogen, im unten angefügten PDF-Dokument oder auf der Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch eingesehen werden.

Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art.19 Abs.1 RIG).

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei Widnau einzureichen.

Zugehörige Objekte

Name
Fonds Widnau hilft Widnau - I. Nachtrag (PDF, 100.64 kB) Download 0 Fonds Widnau hilft Widnau - I. Nachtrag